030 986009-240
Prüfung vor der Meisterprüfungskommission der Friseurinnung
Voraussetzungen:
Abgeschlossene Gesellenprüfung im Friseurhandwerk. Bei einer anderen Gesellenprüfung oder einer anderen Abschlussprüfung ist zusätzlich der Nachweis einer dreijährigen praktischen Tätigkeit im Friseurhandwerk nötig. Grundlagen von typischen Friseurarbeiten werden vorausgesetzt.
Inhalte:
Teil I PRAXIS
- Prüfungsrelevante Arbeiten (u. a. Damenfrisur, Dauerwelle, Herrenhaarschnitt, Langhaarfrisuren, Haarersatz, Beratung und Frisurengestaltung, Hautbeurteilung)
- Pflegende Kosmetik und Nageldesign
- Erstellen der Projektarbeit
Teil II THEORIE
- Salonmanagement (u. a. Unfall- und Gesundheitsschutz, Kostenkalkulation, Personalführung und Marketing)
- Gestaltung und Technik (u. a. Coloration, chemische Umformung und Inhaltsstoffe)
- Kosmetik
Teil III Kaufmännische Kenntnisse
- Betriebswirtschaft, Recht, Steuern
Teil IV Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse (AEVO)
Einsatzbereiche:
- Leitung eines Fachbetriebes im Friseur- und Kosmetikbereich
- Tätigkeit in Hotels sowie in Kur- und Erholungseinrichtungen
10 Monate
417,50 € bei 8 Monatsraten
Eine Förderung ist grundsätzlich über Meister-BAföG möglich.
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Dr. Kerstin May-Witt
Menschen eine bessere Bildung zu verschaffen, zu ihrer sozialen Eingliederung beizutragen und sie in Arbeit zu bringen, das sind nicht nur Eckpfeiler unserer Unternehmensphilosophie, sondern auch die Themenschwerpunkte des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Deutschland für die Förderperiode 2021-2027 und sicher auch in den kommenden sieben Jahren. In diesem Sinne führen wir neben privatfinanzierten Bildungsmaßnahmen auch viele Projekte durch, die vom ESF oder von dem Land Berlin bzw. von den Agenturen für Arbeit gefördert werden.