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Potenzialcheck - AVGS nach § 45 SGB III

Potenzialcheck

Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
(nach § 45 Abs. 1, Satz 1 Nr. 2 SGB III)

Voraussetzungen:

  • arbeit- bzw. ausbildungssuchende Flüchtlinge mit Aufenthaltsstatus
  • Kenntnisse der deutschen Sprache (mindestens A1 - A2)

Inhalte:

Kompetenzfeststellung

  • Sprach- und Bewerbungskompetenzen
  • Leistungs- und Entwicklungspotenziale
  • Trends im regionalen Arbeitsmarkt
  • Ziele abstecken und Strategien erarbeiten

Fachpraktische Erprobung zur Unterstützung der Integration

  • Berufsfachliche Wissensvermittlung und Unterweisung
  • Umsetzung berufs-, fachrichtungs- bzw. tätigkeitsbezogener Aufgaben in der gewählten Branche
  • Coaching vor und während der Erprobung

Einsatzbereiche:

  • Hotels, Gaststätten, Hauswirtschaftsbereich
  • Körperpflege
  • Kosmetik, Friseur
  • Floristik
AVGS nach § 45 SGB III
Dauer:

5 Wochen

Termine:

individuell vereinbar

Kosten:

auf Anfrage
Förderung grundsätzlich möglich über SGB II und SGB III
(Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - AVGS)

Standort:
Berlin Marzahn-Hellersdorf
Leunaer Str. 7
12681 Berlin
Ansprechpartnerin:

Dr. Christiane Leps

030 986009-258

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Menschen eine bessere Bildung zu verschaffen, zu ihrer sozialen Eingliederung beizutragen und sie in Arbeit zu bringen, das sind nicht nur Eckpfeiler unserer Unternehmensphilosophie, sondern auch die Themenschwerpunkte des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Deutschland für die Förderperiode 2021-2027 und sicher auch in den kommenden sieben Jahren. In diesem Sinne führen wir neben privatfinanzierten Bildungsmaßnahmen auch viele Projekte durch, die vom ESF oder von dem Land Berlin bzw. von den Agenturen für Arbeit gefördert werden.

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